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Vermittlung und A.D.R. (Alternative Dispute Resolution)

 

Unsere zwanzigjährige Erfahrung mit Gerichtsverfahren und Schiedsgerichten beeinträchtigt nicht unser ungebrochenes Engagement bei der konstanten Bemühung in den Verhandlungen und Bemühungen um vorteilhafte Vereinbarungen für unsere Kunden.

Schlichtungsversuche betrachten wir immer als sinnvoll, auch wenn sie nicht als obligatorische Vorbedingung für die Anrufung eines Richters bestimmt wurden.

Und mit dieser Überzeugung setzen wir seit jeher alternative Konfliktlösungen ein; dabei kommen unsere Fähigkeiten und unsere Kompetenz in Bezug auf Vermittlungsverfahren und die Aushandlung von Vergleichen zum Tragen, die nicht nur dazu beitragen, die Dauer und Kosten der Streitverfahren zu verringern, sondern auch eine Kontrolle des vertraglichen Rahmens ermöglichen, mit dem die Parteien ihre Konflikte lösen wollen.

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