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Gesellschaftsstrafrecht

 

Wir leisten den Unternehmen auch strafrechtlichen Beistand, mit dem Ziel, den mit der Unternehmensführung verbundenen Risiken vorzubeugen, vor allem bei Vorhandensein von Produktionsstätten, und richten die gesamte Organisation auf eine völlige Compliance aus, mit der gravierende Sanktionen vermieden werden, die in Verbindung mit immer strengeren Umweltnormen und Vorschriften für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Transparenz bei der Teilnahme an Ausschreibungen und den Zuschlag bei der Auftragsvergabe verhängt werden können.

Zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes für die Unternehmen und die Gesellschaftsspitzen stellen wir ein Team von Experten für Unternehmensstrafrecht zur Verfügung, das in der Lage ist, Policies und interne Kontrollverfahren vorzusehen, wie z.B. die „Modelle 231“, in Übereinstimmung mit den Vorgaben für die verwaltungstechnische Haftung der Körperschaften.

Unsere professionelle Unterstützung beschränkt sich nicht auf die präventive Beratung, sondern weist auch hohe Kompetenz bei der Verteidigung der in Streit- und Strafverfahren verwickelten Kunden auf.

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